Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Sonstiges
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2025
Sonstiges
01.03.2019
Sonstiges
15.02.2019
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2018
Termine
25.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
01.09.2016
Eröffnungen
01.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
04.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.06.2010
Neueintragungen